Häufig gestellte Fragen

Ihre Fragen zu Steuerstreit und Rückerstattungsansprüchen

Wie läuft die Erstberatung ab?
In der Erstberatung prüfen wir Ihre Steuerbescheide und klären das weitere Vorgehen, basierend auf Ihrer individuellen Situation.
Welche Fristen gelten für Rückforderungsanträge?
In vielen Kantonen gilt eine Frist von 30 Tagen, um gegen einen Steuerentscheid Einsprache zu erheben. Bei verspäteter Einsprache kann der Anspruch verwirken. Disputra unterstützt Sie dabei, alle Fristen zu wahren und Ihren Einspruch fristgerecht bei der zuständigen Steuerbehörde einzureichen.
Wie unterstützt mich Disputra bei einer Steuerrückerstattung?
Disputra übernimmt die komplette juristische Prüfung Ihrer Steuerakte, bereitet den Einspruch vor und vertreten Sie gegenüber der Steuerverwaltung. Wir analysieren Ihre Belege, schätzen mögliche Rückforderungsbeträge ein und sorgen für professionelle Kommunikation mit den Behörden.
Welche Unterlagen werden für einen Einspruch benötigt?
Für einen erfolgreichen Einspruch benötigen wir Ihren Steuerbescheid, alle relevanten Belege und Nachweise sowie eine kurze Schilderung Ihres Sachverhalts. Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller können wir Ihre Erfolgsaussichten prüfen.
Kann Disputra in sämtlichen Kantonen der Schweiz tätig werden?
Ja. Unser Team an Steuerrechtsanwälten ist schweizweit vernetzt und deckt alle Kantone ab. Egal ob Zürich, Genf oder Bern – Disputra vertritt Sie kompetent vor der jeweiligen kantonalen Steuerverwaltung.
Was kostet die Vertretung bei einem Steuerstreit?
Die Kosten richten sich nach dem Aufwand und dem Streitwert Ihres Falls. Wir erstellen vorab ein transparentes Angebot mit Stundensätzen und Pauschalhonoraren, damit Sie jederzeit die volle Kostenkontrolle behalten.
Wie lange dauert ein Verfahren vor dem Steuergericht?
Ein Einspracheverfahren bei der Steuerverwaltung dauert in der Regel zwischen drei und sechs Monaten. Sollte eine gerichtliche Prüfung erforderlich werden, können weitere drei bis zwölf Monate dazukommen – abhängig von der Komplexität des Falls.
Gibt es eine Erstberatung bei Disputra?
Ja. In einer unverbindlichen Erstberatung besprechen wir Ihren Fall, prüfen Ihre Unterlagen und geben Ihnen eine fundierte Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und der nächsten Schritte.
Wie sicher ist es, dass mein Einspruch erfolgreich ist?
Jeder Fall ist individuell und hängt von den konkreten Umständen ab. Disputra erhöht Ihre Chancen durch fundierte Expertise und zielgerichtetes Vorgehen, kann aber keine Erfolgsgarantie geben.
Wie kann ich meinen Fall bei Disputra starten?
Kontaktieren Sie uns telefonisch unter +41764682607 oder über das Kontaktformular auf disputrahub.com. Wir vereinbaren eine Erstberatung, prüfen Ihre Unterlagen und stimmen das weitere Vorgehen gemeinsam mit Ihnen ab.